Seit 2. März 2026 fördert die KfW klimafreundliche Neubauten mit Signalzinsen von 1 % (Effizienzhaus 55) bzw. 1,70 % (Effizienzhaus 40, Stand August 2026) – in einer Zeit, in der der freie Bauzins bei 3,7–3,8 % liegt. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch: Sind die Bundesmittel aufgebraucht, ist die Förderung weg. Wer 2026 baut, sollte jetzt handeln.
Im März 2026 hat die Bundesregierung die Konditionen des KfW-Programms 297 „Klimafreundlicher Neubau“ massiv verbessert. Der Hintergrund: Die Bauwirtschaft ist nach zwei schwachen Jahren unter Druck, und die Bundesregierung will Anreize setzen, damit Neubauvorhaben überhaupt starten. Ergebnis sind subventionierte Zinssätze, die im Mai 2026 wie ein Echo aus der Niedrigzins-Ära wirken – aber zeitlich begrenzt.
Effizienzhaus 55 (KfW-Standard):
Effizienzhaus 40 – „Klimafreundliches Wohngebäude“ (Premium-Standard):
Stand dieser Übersicht: Mai 2026. Die Sätze für das Effizienzhaus 40 sind seither deutlich gestiegen – die aktuellen Konditionen finden Sie im Abschnitt „Konditions-Update August 2026“ weiter unten.
Wichtig: Auch Nichtwohngebäude sind förderfähig – also Praxen, Büros, Kanzleien. Und: Kommunen erhalten zusätzliche Zuschüsse für kommunale Wohnungsbauprojekte.
Rechenbeispiel: Sie bauen ein Einfamilienhaus im Münchner Umland, Gesamtkosten 800.000 €, Eigenkapital 240.000 €, benötigtes Darlehen 560.000 €.
Diese Ersparnis zahlen Sie de facto direkt aus der Tasche, wenn Sie das KfW-Programm nicht nutzen. Der Förderpfad ist also kein nettes Extra – er ist Pflichtprogramm.
Bayern bietet zusätzlich das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo – eine Landesförderung, die mit den KfW-Mitteln kombinierbar ist. Wenn Sie förderberechtigt sind (Einkommensgrenzen 2023 angehoben – etwa 60 % der bayerischen Bevölkerung fallen darunter), kommen folgende Bausteine zusammen:
Diese Bausteine sind kombinierbar – und genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler. Viele Bauherren beantragen nur die KfW und übersehen die BayernLabo-Komponente. Bei einer Familie mit zwei Kindern liegt das vergessene Geld schnell bei 10.000 €+.
Die KfW betont in ihrer Pressemitteilung vom März 2026 unmissverständlich: „Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.“ Sind die Bundesmittel zur Zinsverbilligung verbraucht, kann das Programm jederzeit ausgesetzt oder die Konditionen wieder verschärft werden. Das Bundeshaushaltsjahr endet im Dezember – und schon in den Vorjahren gab es Programme, die mitten im Sommer ausgeschöpft waren.
Mein praktischer Tipp: Wer 2026 noch in den Genuss der 1 %-Förderung kommen will, sollte spätestens im Juni/Juli den Antrag stellen. Vorlauf für Energieeffizienz-Experte, Bankantrag und KfW-Bescheid: realistisch 4–8 Wochen.
Die KfW passt ihre Zinssätze laufend an den Kapitalmarkt an – und zum 17. Juli 2026 hat sie die Sätze im Bereich der wohnwirtschaftlichen Investitionen erhöht. Betroffen war ausgerechnet die Premium-Stufe: Das Effizienzhaus 40 verteuerte sich deutlich, während das Effizienzhaus 55 unverändert blieb. Damit hat sich das Verhältnis der beiden Förderstufen umgekehrt.
Die tagesaktuellen Konditionen für das Annuitätendarlehen (Abruf 11.08.2026, KfW-Konditionenübersicht):
| Förderstufe | Laufzeit | Sollzins (effektiv) |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 55 | 4–10 Jahre | 1,00 % (1,00 %) |
| Effizienzhaus 55 | 11–25 Jahre | 2,03 % (2,05 %) |
| Effizienzhaus 55 | 26–35 Jahre | 2,19 % (2,21 %) |
| Klimafreundl. Wohngebäude (EH 40) | 4–10 Jahre | 1,69 % (1,70 %) |
| Klimafreundl. Wohngebäude (EH 40) | 11–25 Jahre | 2,55 % (2,58 %) |
| Klimafreundl. Wohngebäude (EH 40) | 26–35 Jahre | 2,68 % (2,71 %) |
Zur Einordnung: Im März 2026 startete das Effizienzhaus 40 bei 0,60 % effektiv, im Juni lag es bei 1,50 %, heute bei 1,70 %. Das Effizienzhaus 55 steht seit März konstant bei 1,00 %. Die günstigste Förderstufe ist damit nicht mehr die anspruchsvollste. Am Marktvergleich ändert das wenig – auch 1,70 % liegen noch rund zwei Prozentpunkte unter dem freien Bauzins von aktuell 3,7–3,8 % effektiv. Wichtig ist die Konsequenz für die Planung: Der Zinsvorteil des EH 40 gegenüber dem EH 55 ist verschwunden. Was das EH 40 weiterhin bringt, ist der höhere Kreditrahmen von 150.000 € je Wohneinheit – und den gibt es nur zusammen mit dem QNG-Siegel.
Das Beispiel oben (Einfamilienhaus im Münchner Umland, 800.000 € Gesamtkosten, 560.000 € Darlehensbedarf) rechnet sich mit den August-Konditionen so:
Die beiden Wege liegen damit nur noch etwa 4.000 € auseinander. Der Mehraufwand für QNG-Zertifizierung und Lebenszyklusanalyse – Zertifizierungskosten plus die baulichen Mehrkosten für den EH-40-Standard – frisst diesen Vorsprung in vielen Projekten auf. Im Mai, bei 0,6 % für das EH 40, sah diese Rechnung noch klar anders aus.
Praktische Konsequenz: Wenn Sie 2026 noch planen, rechnen Sie beide Stufen gegeneinander, statt reflexhaft den Premium-Standard anzusteuern. Und beachten Sie, dass die KfW ihre Sätze laufend anpasst – maßgeblich ist immer die Kondition am Tag der Zusage, nicht am Tag der Planung. Ein Punkt aus der ursprünglichen Fassung dieses Artikels sei hier korrigiert: Einen Tilgungszuschuss gibt es in den Programmen 297/298 nicht. Die Förderung besteht ausschließlich aus dem verbilligten Zins.
Drei Situationen, in denen die KfW-Förderung Sie eher bremst als unterstützt:
In allen anderen Fällen ist die KfW-Förderung 2026 die finanzielle Säule Ihrer Neubaufinanzierung.
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