Finanzberater München – Hendrik Benevides

Altersvorsorge für Selbstständige: die Lücke, die niemand nennt

Bei Selbstständigen geht es zuerst gar nicht um die Rente. Wer nicht pflichtversichert ist, hat auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente — unter dem Einkommen liegt also kein Netz. Hier steht, was daraus für die Reihenfolge folgt. Als Finanzberater in München denke ich Vorsorge und Absicherung für Selbstständige zusammen – kostenfreies Erstgespräch, unverbindlich.

Erst das Netz Ohne Pflichtbeiträge keine Erwerbsminderungsrente – das kommt vor der Rente.
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Hendrik Benevides – Altersvorsorge für Selbstständige: die Lücke, die niemand nennt

Die Lücke, über die zuerst gesprochen werden müsste

Wer als Selbstständiger nach Altersvorsorge sucht, findet Produktvergleiche. Was dabei fast immer fehlt, ist der Satz, der die Reihenfolge umstellt:

Ohne Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Bei Angestellten ist dieser Anspruch das Netz unter dem Einkommen — ein schmales Netz, im Bestand rund 1.040 Euro Zahlbetrag, aber es existiert. Bei Selbstständigen ohne Pflichtversicherung ist dort nichts.

Und es gibt einen Mechanismus, der das leicht übersehen lässt: Der Anspruch verlangt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wer zwanzig Jahre angestellt war und sich dann selbstständig macht, verliert ihn also nach wenigen Jahren — ohne Bescheid, ohne Hinweis, einfach durch Zeitablauf.

Zuerst klären: Sind Sie überhaupt pflichtversichert?

Viele Selbstständige gehen davon aus, außerhalb des Systems zu stehen — zu Unrecht. Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind unter anderem:

Kammerberufe stehen daneben: Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Apotheker und andere zahlen in ihr Versorgungswerk. Das ist eine eigene Welt mit eigenen Regeln — auch zur Berufsunfähigkeit, und die Leistungen unterscheiden sich zwischen den Werken erheblich. Wer dort versichert ist, sollte die eigene Satzung kennen, statt Annahmen zu treffen.

Praktischer erster Schritt für alle: eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie zeigt, welche Zeiten erfasst sind, ob die Vorversicherungszeit für die Erwerbsminderungsrente noch steht und welche Wartezeiten erreicht sind. Kostenfrei, und der Befund überrascht regelmäßig.

Die Reihenfolge

Bei Angestellten lautet die Reihenfolge: Arbeitgeberzuschuss, Steuerwirkung, Flexibles — und Einkommensschutz als Grundlage. Bei Selbstständigen verschiebt sich das, weil zwei der Posten anders aussehen.

1. Liquiditätsreserve. Vor jedem Vorsorgevertrag: Geld, das Steuernachzahlungen und mehrere schwache Monate trägt. Ohne diese Reserve wird der Vorsorgevertrag zum Notgroschen — und dann gekündigt, wenn er am wenigsten Wert hat.

2. Einkommensschutz. Weil kein staatliches Netz darunter liegt, ist dies bei Selbstständigen kein Punkt auf einer Liste, sondern die Voraussetzung für alles andere. Etwa jeder vierte Erwerbstätige wird berufsunfähig, im Schnitt mit 48 Jahren; rund 38 % der Fälle gehen auf psychische Ursachen und Erkrankungen des Nervensystems zurück. Details unter Berufsunfähigkeit absichern. Wer einen Kredit oder eine Baufinanzierung bedient, hat hier ein doppeltes Motiv.

3. Steuerlich wirksame Vorsorge. Jetzt, und nicht vorher, kommt die Basisrente ins Spiel — dazu unten.

4. Frei verfügbares Vermögen. Was übrig bleibt, sollte erreichbar sein. Selbstständigkeit heißt Veränderung, und Verträge über dreißig Jahre passen selten dreißig Jahre.

Die Basisrente: der Hebel und der Preis

Die Basisrente — oft Rürup-Rente genannt — ist eine gesetzlich definierte Vertragsart, deren Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag zu 100 Prozent. Für Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz ist das der stärkste einzelne Hebel: Ein erheblicher Teil des Beitrags kommt über die Steuer zurück, bevor überhaupt eine Rendite entsteht.

Der Preis ist Unbeweglichkeit. Das Kapital ist:

Das ist kein Nachteil, sondern eine bewusste Konstruktion: Der Staat fördert, was der Grundversorgung dient, und macht es dafür unantastbar. Daraus folgt die Aufteilung: Die Basisrente ist gut für den Teil, der ohnehin unantastbar bleiben soll. Für alles, was flexibel bleiben muss, ist sie das falsche Werkzeug.

Und ein Punkt zum schwankenden Einkommen: Setzen Sie die feste Rate niedrig an — am schlechten Jahr, nicht am guten — und nutzen Sie Zuzahlungen in starken Jahren. Der Sonderausgabenabzug ist im Jahr mit dem höchsten Grenzsteuersatz am meisten wert. Das passt zur Realität eines Selbstständigen besser als eine hohe feste Rate, die in der ersten Delle gekündigt wird.

Freiwillige Beiträge: aus einem anderen Grund als gedacht

Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung werden meist unter Renditegesichtspunkten diskutiert. Für Selbstständige sind zwei andere Argumente wichtiger:

Ob und wie viel sinnvoll ist, sagt die kostenfreie Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Diese Frage gehört dorthin, nicht zu einem Vermittler — ich verdiene daran nichts und empfehle sie trotzdem regelmäßig als ersten Schritt.

Was mit dem Betrieb ist

Viele Selbstständige rechnen den Betrieb als Altersvorsorge. Zwei Einwände, die im Gespräch fast immer neu sind:

Er ist nur wert, was jemand zahlt. Ein Betrieb, der an der Person hängt — bei Beratern, Handwerkern, Kreativen häufig — ist beim Ausstieg schwer verkäuflich. Der gefühlte Wert und der Verkaufspreis liegen regelmäßig weit auseinander.

Er ist ein Klumpenrisiko. Betriebsvermögen und Alterseinkommen hängen an derselben Branche und derselben Konjunktur. Wenn es dem Betrieb schlecht geht, geht es beidem schlecht — genau dann, wenn man eine zweite Quelle bräuchte.

Der Betrieb kann Teil der Antwort sein. Er sollte nur nicht die ganze sein, und der eingeplante Wert sollte auf einer realistischen Einschätzung beruhen statt auf einem Gefühl.

Kommt die Vorsorgepflicht?

Sie ist seit Jahren angekündigt und mehrfach verschoben. Die diskutierten Modelle sehen eine Pflicht zur Vorsorge vor, meist mit Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rente und geprüften privaten Lösungen und mit Bestandsschutz für bestehende Verträge.

Was daraus folgt: Verlassen sollte man sich nicht darauf — aber so planen, dass eine künftige Pflicht nichts kaputtmacht. Ein bestehender, förderfähiger Vertrag ist in jedem denkbaren Modell besser als keiner. Wer wartet, bis die Regeln stehen, verliert Jahre, in denen Zeit noch etwas wert war.

Ihre Zahl und der nächste Schritt

Der Rentenlücken-Rechner rechnet Ihre Versorgungslücke — bei Selbstständigen ohne Pflichtbeiträge ist die geschätzte gesetzliche Rente entsprechend niedrig oder null, und das Ergebnis fällt deutlich aus. Er läuft vollständig im Browser, es werden keine Daten übertragen.

Ins Erstgespräch bringen Sie idealerweise mit: den letzten Einkommensteuerbescheid, die Renteninformation oder den Versicherungsverlauf (falls vorhanden), Unterlagen zum Versorgungswerk bei Kammerberufen, bestehende Verträge und eine realistische Einschätzung Ihrer Einkommensschwankung.

Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich, auf Deutsch, Englisch oder Portugiesisch — in München-Pasing, per Video oder telefonisch.

Warum Hendrik Benevides Ihr Vorteil ist

Angestellte haben bei Berufsunfähigkeit wenigstens die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, so klein sie ist. Selbstständige ohne Pflichtbeiträge haben null. Das verschiebt die Reihenfolge, bevor über Altersvorsorge gesprochen wird.

Schwankendes Einkommen

Beiträge, die ein gutes und ein schlechtes Jahr überleben – nicht nur ein gutes.

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Kein Call-Center, kein Wechsel des Ansprechpartners – Sie haben mich persönlich.

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Für Sie vollständig kostenlos – die Vergütung erfolgt durch die Bank.

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ImmoWert Pilot ist ein Angebot der DH Digital GmbH, mit der ich zusammenarbeite – nicht dieser Website. Dort gelten eigene Nutzungsbedingungen und eine eigene Datenschutzerklärung. Die Analyse ist eine Entscheidungshilfe, kein Wertgutachten.

Häufige Fragen

Müssen Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Die meisten nicht — aber es gibt wichtige Ausnahmen, die viele nicht kennen. Pflichtversichert sind unter anderem selbstständige Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken, Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse sowie Selbstständige, die im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber arbeiten. Kammerberufe wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Steuerberater zahlen stattdessen in ihr Versorgungswerk. Wer in keine dieser Gruppen fällt, sorgt vollständig selbst vor.

Habe ich als Selbstständiger Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Nur wenn Sie die Vorversicherungszeit erfüllen: fünf Jahre Versicherungszeit und — das ist der entscheidende Punkt — mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wer sich selbstständig macht und keine Pflichtbeiträge mehr zahlt, verliert diesen Anspruch also nach einigen Jahren, selbst wenn davor zwanzig Jahre angestellt gearbeitet wurde. Dann liegt unter dem Einkommen kein staatliches Netz mehr.

Was kommt zuerst — Altersvorsorge oder Absicherung?

Die Absicherung, und bei Selbstständigen ist der Abstand größer als bei Angestellten. Wer berufsunfähig wird, verliert nicht nur das Einkommen, sondern oft auch den Betrieb, und hat ohne Pflichtbeiträge keinen Auffangmechanismus. Etwa jeder vierte Erwerbstätige wird im Lauf des Lebens berufsunfähig, im Schnitt mit 48 Jahren (Deutsche Aktuarvereinigung). Ein Vorsorgevertrag, der bei Berufsunfähigkeit nicht mehr bedient werden kann, ist die teure Variante — deshalb steht der Einkommensschutz vorne.

Was ist die Basisrente und warum ist sie für Selbstständige interessant?

Die Basisrente, oft Rürup-Rente genannt, ist eine gesetzlich definierte Vertragsart, deren Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind — bis zu einem jährlichen Höchstbetrag zu 100 Prozent. Für Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz ist das der stärkste Hebel, weil ein erheblicher Teil des Beitrags über die Steuerersparnis zurückkommt. Der Preis dafür ist Unbeweglichkeit: Das Kapital ist nicht beleihbar, nicht übertragbar, nicht vorzeitig verfügbar und wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Wer Flexibilität braucht, ist hier falsch.

Wie gehe ich mit schwankendem Einkommen um?

Indem Sie die feste Rate am schlechten Jahr ausrichten, nicht am guten. Ein Vertrag mit hoher Rate, der in der ersten Delle gekündigt wird, kostet mehr als er bringt. Sinnvoller ist eine niedrige Grundrate plus die Möglichkeit von Zuzahlungen in guten Jahren — genau dafür eignet sich die Basisrente, weil der Sonderausgabenabzug in einem starken Jahr am meisten wert ist. Voraussetzung ist eine Liquiditätsreserve, die Steuernachzahlungen und mehrere schwache Monate trägt, bevor überhaupt gespart wird.

Lohnen sich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung?

Häufiger als angenommen — aus zwei Gründen, die nichts mit Rendite zu tun haben. Erstens halten sie den Zugang zur Erwerbsminderungsrente offen, wenn die Vorversicherungszeit sonst reißt. Zweitens können sie fehlende Monate für Wartezeiten schließen, etwa für die Altersrente für langjährig Versicherte. Ob es sich rechnet, sagt Ihnen die kostenfreie Auskunft der Deutschen Rentenversicherung — dort gehört die Frage hin, nicht zu einem Vermittler.

Kommt die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?

Sie ist seit Jahren politisch angekündigt und mehrfach verschoben worden. Die diskutierten Modelle sehen eine Pflicht zur Vorsorge vor, meist mit Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rente und geprüften privaten Lösungen sowie Bestandsschutz für vorhandene Verträge. Verlassen sollte man sich darauf nicht — planen sollte man aber so, dass eine künftige Pflicht kein Problem wird. Ein bestehender, förderfähiger Vertrag ist in jedem denkbaren Modell besser als keiner.

Zählt mein Betrieb als Altersvorsorge?

Nur, wenn ihn jemand kauft. Ein Betrieb, der an der Person hängt — bei Beratern, Handwerkern, Kreativen häufig der Fall —, hat beim Ausstieg oft einen niedrigeren Wert als gedacht. Er ist außerdem ein Klumpenrisiko: Betriebliches Vermögen und Alterseinkommen hängen an derselben Konjunktur. Wer den Betrieb als Vorsorge einplant, sollte einen realistischen Verkaufswert kennen und daneben etwas aufbauen, das auch ohne den Betrieb Bestand hat.

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Hinweis: Diese Darstellung ist eine unverbindliche Kurzinformation und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind allein die aktuellen Versicherungsbedingungen, das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten sowie der persönliche Vorschlag. Die Vermittlung erfolgt durch Hendrik Benevides, selbstständiger Finanzberater der Postbank Finanzberatung AG.

Hinweis zu Kapitalmarktrisiken: Bei fondsgebundenen Produkten hängt die Wertentwicklung von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Kursverluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich, sofern kein Kapitalschutz vereinbart ist. Frühere Wertentwicklungen lassen keinen Rückschluss auf die Zukunft zu.

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