Die Lücke, über die zuerst gesprochen werden müsste
Wer als Selbstständiger nach Altersvorsorge sucht, findet Produktvergleiche. Was dabei fast immer fehlt, ist der Satz, der die Reihenfolge umstellt:
Ohne Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Bei Angestellten ist dieser Anspruch das Netz unter dem Einkommen — ein schmales Netz, im Bestand rund 1.040 Euro Zahlbetrag, aber es existiert. Bei Selbstständigen ohne Pflichtversicherung ist dort nichts.
Und es gibt einen Mechanismus, der das leicht übersehen lässt: Der Anspruch verlangt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wer zwanzig Jahre angestellt war und sich dann selbstständig macht, verliert ihn also nach wenigen Jahren — ohne Bescheid, ohne Hinweis, einfach durch Zeitablauf.
Zuerst klären: Sind Sie überhaupt pflichtversichert?
Viele Selbstständige gehen davon aus, außerhalb des Systems zu stehen — zu Unrecht. Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind unter anderem:
- Selbstständige Handwerker in zulassungspflichtigen Gewerken
- Lehrer und Erzieher, wenn sie selbstständig unterrichten
- Pflegepersonen und Hebammen
- Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse
- Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber — die arbeitnehmerähnliche Konstellation, die häufiger vorkommt als gedacht
Kammerberufe stehen daneben: Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater, Apotheker und andere zahlen in ihr Versorgungswerk. Das ist eine eigene Welt mit eigenen Regeln — auch zur Berufsunfähigkeit, und die Leistungen unterscheiden sich zwischen den Werken erheblich. Wer dort versichert ist, sollte die eigene Satzung kennen, statt Annahmen zu treffen.
Praktischer erster Schritt für alle: eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie zeigt, welche Zeiten erfasst sind, ob die Vorversicherungszeit für die Erwerbsminderungsrente noch steht und welche Wartezeiten erreicht sind. Kostenfrei, und der Befund überrascht regelmäßig.
Die Reihenfolge
Bei Angestellten lautet die Reihenfolge: Arbeitgeberzuschuss, Steuerwirkung, Flexibles — und Einkommensschutz als Grundlage. Bei Selbstständigen verschiebt sich das, weil zwei der Posten anders aussehen.
1. Liquiditätsreserve. Vor jedem Vorsorgevertrag: Geld, das Steuernachzahlungen und mehrere schwache Monate trägt. Ohne diese Reserve wird der Vorsorgevertrag zum Notgroschen — und dann gekündigt, wenn er am wenigsten Wert hat.
2. Einkommensschutz. Weil kein staatliches Netz darunter liegt, ist dies bei Selbstständigen kein Punkt auf einer Liste, sondern die Voraussetzung für alles andere. Etwa jeder vierte Erwerbstätige wird berufsunfähig, im Schnitt mit 48 Jahren; rund 38 % der Fälle gehen auf psychische Ursachen und Erkrankungen des Nervensystems zurück. Details unter Berufsunfähigkeit absichern. Wer einen Kredit oder eine Baufinanzierung bedient, hat hier ein doppeltes Motiv.
3. Steuerlich wirksame Vorsorge. Jetzt, und nicht vorher, kommt die Basisrente ins Spiel — dazu unten.
4. Frei verfügbares Vermögen. Was übrig bleibt, sollte erreichbar sein. Selbstständigkeit heißt Veränderung, und Verträge über dreißig Jahre passen selten dreißig Jahre.
Die Basisrente: der Hebel und der Preis
Die Basisrente — oft Rürup-Rente genannt — ist eine gesetzlich definierte Vertragsart, deren Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag zu 100 Prozent. Für Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz ist das der stärkste einzelne Hebel: Ein erheblicher Teil des Beitrags kommt über die Steuer zurück, bevor überhaupt eine Rendite entsteht.
Der Preis ist Unbeweglichkeit. Das Kapital ist:
- nicht vorzeitig verfügbar
- nicht beleihbar und nicht übertragbar
- nicht kapitalisierbar — die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente
- in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig, nach demselben Prozentsatz wie die gesetzliche Rente
Das ist kein Nachteil, sondern eine bewusste Konstruktion: Der Staat fördert, was der Grundversorgung dient, und macht es dafür unantastbar. Daraus folgt die Aufteilung: Die Basisrente ist gut für den Teil, der ohnehin unantastbar bleiben soll. Für alles, was flexibel bleiben muss, ist sie das falsche Werkzeug.
Und ein Punkt zum schwankenden Einkommen: Setzen Sie die feste Rate niedrig an — am schlechten Jahr, nicht am guten — und nutzen Sie Zuzahlungen in starken Jahren. Der Sonderausgabenabzug ist im Jahr mit dem höchsten Grenzsteuersatz am meisten wert. Das passt zur Realität eines Selbstständigen besser als eine hohe feste Rate, die in der ersten Delle gekündigt wird.
Freiwillige Beiträge: aus einem anderen Grund als gedacht
Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung werden meist unter Renditegesichtspunkten diskutiert. Für Selbstständige sind zwei andere Argumente wichtiger:
- Sie können den Zugang zur Erwerbsminderungsrente offenhalten, wenn die Drei-von-fünf-Jahren-Regel sonst reißt. Das ist Absicherung, nicht Anlage.
- Sie können Wartezeiten auffüllen — etwa die 35 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte, wenn nur wenige Monate fehlen.
Ob und wie viel sinnvoll ist, sagt die kostenfreie Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Diese Frage gehört dorthin, nicht zu einem Vermittler — ich verdiene daran nichts und empfehle sie trotzdem regelmäßig als ersten Schritt.
Was mit dem Betrieb ist
Viele Selbstständige rechnen den Betrieb als Altersvorsorge. Zwei Einwände, die im Gespräch fast immer neu sind:
Er ist nur wert, was jemand zahlt. Ein Betrieb, der an der Person hängt — bei Beratern, Handwerkern, Kreativen häufig — ist beim Ausstieg schwer verkäuflich. Der gefühlte Wert und der Verkaufspreis liegen regelmäßig weit auseinander.
Er ist ein Klumpenrisiko. Betriebsvermögen und Alterseinkommen hängen an derselben Branche und derselben Konjunktur. Wenn es dem Betrieb schlecht geht, geht es beidem schlecht — genau dann, wenn man eine zweite Quelle bräuchte.
Der Betrieb kann Teil der Antwort sein. Er sollte nur nicht die ganze sein, und der eingeplante Wert sollte auf einer realistischen Einschätzung beruhen statt auf einem Gefühl.
Kommt die Vorsorgepflicht?
Sie ist seit Jahren angekündigt und mehrfach verschoben. Die diskutierten Modelle sehen eine Pflicht zur Vorsorge vor, meist mit Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rente und geprüften privaten Lösungen und mit Bestandsschutz für bestehende Verträge.
Was daraus folgt: Verlassen sollte man sich nicht darauf — aber so planen, dass eine künftige Pflicht nichts kaputtmacht. Ein bestehender, förderfähiger Vertrag ist in jedem denkbaren Modell besser als keiner. Wer wartet, bis die Regeln stehen, verliert Jahre, in denen Zeit noch etwas wert war.
Ihre Zahl und der nächste Schritt
Der Rentenlücken-Rechner rechnet Ihre Versorgungslücke — bei Selbstständigen ohne Pflichtbeiträge ist die geschätzte gesetzliche Rente entsprechend niedrig oder null, und das Ergebnis fällt deutlich aus. Er läuft vollständig im Browser, es werden keine Daten übertragen.
Ins Erstgespräch bringen Sie idealerweise mit: den letzten Einkommensteuerbescheid, die Renteninformation oder den Versicherungsverlauf (falls vorhanden), Unterlagen zum Versorgungswerk bei Kammerberufen, bestehende Verträge und eine realistische Einschätzung Ihrer Einkommensschwankung.
Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich, auf Deutsch, Englisch oder Portugiesisch — in München-Pasing, per Video oder telefonisch.