Was eine fondsgebundene Rentenversicherung ist
Eine fondsgebundene Rentenversicherung — oft auch Fondsrente oder Fondspolice genannt — ist eine private Rentenversicherung, bei der Ihre Beiträge nicht fest verzinst, sondern am Kapitalmarkt in Fonds angelegt werden. Es gibt also keinen garantierten Zins, sondern die Wertentwicklung der gewählten Anlage. Am Ende der Ansparphase entscheiden Sie, ob daraus eine lebenslange monatliche Rente wird, eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem.
Zwei Dinge sind dabei getrennt zu betrachten, und genau diese Trennung fehlt in den meisten Darstellungen:
- Der Mantel — die Versicherung selbst. Sie liefert die lebenslange Rente, die steuerliche Behandlung und die Vertragsregeln.
- Die Anlage darin — was mit Ihrem Geld tatsächlich passiert.
Über den Mantel entscheiden Sie einmal. Über die Anlage entscheiden Sie fortlaufend.
Fonds oder ETF — Sie wählen, und Sie können wechseln
Der häufigste Irrtum in Gesprächen: dass eine Fondspolice zwangsläufig teure aktiv gemanagte Fonds bedeutet und ETFs nur im freien Depot möglich sind. Das stimmt nicht. ETFs sind eine Anlageoption innerhalb der Versicherung, genauso wie aktiv gemanagte Fonds.
| Aktiv gemanagter Fonds | ETF | |
|---|---|---|
| Steuerung | Ein Fondsmanagement entscheidet laufend über die Zusammensetzung | Folgt einem Index nach festen Regeln |
| Laufende Anlagekosten | höher | in der Regel deutlich niedriger |
| Was Sie erwarten dürfen | aktive Reaktion auf Marktphasen, gegen die Kosten gerechnet | Marktrendite abzüglich sehr geringer Kosten |
| Im Vertrag | wählbar | wählbar |
Beides ist derselbe Vertrag mit denselben steuerlichen Regeln. Der Unterschied liegt ausschließlich darin, was innerhalb des Mantels arbeitet — und damit an den Kosten, die von Ihrer Rendite abgehen.
Und die Wahl ist nicht endgültig. Ein Wechsel zwischen den Anlagen innerhalb der Police löst beim Versicherungsnehmer keine Steuer aus. Das ist kein Kniff, sondern eine Folge der Konstruktion: Sie halten den Versicherungsanspruch, nicht die Fondsanteile selbst — die Besteuerung wird bis zur Leistung aufgeschoben. Im freien Depot ist jedes Umschichten dagegen ein steuerpflichtiger Verkauf.
Wer also mit einem ETF beginnt und nach zwölf Jahren zu einer defensiveren Struktur wechseln will, kann das tun, ohne dass zwischendurch der Fiskus mitverdient. Für die Phase kurz vor dem Rentenbeginn, in der man Schwankungen herausnehmen möchte, ist das ein praktischer Vorteil.
Was der Versicherungsmantel steuerlich kann
Hier liegt das stärkste Verkaufsargument der Branche — und es ist nicht falsch, nur meist unvollständig erzählt. Vier Regeln:
1. Umschichten ist steuerfrei. Siehe oben. Innerhalb der Police fällt beim Wechsel zwischen Fonds keine Steuer an.
2. Keine Vorabpauschale. Liegen die Fonds in einer Versicherung, wird beim Kunden keine Vorabpauschale angesetzt (§ 16 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 InvStG). Im Depot wird sie jedes Jahr fällig, in dem der Fonds im Wert steigt — Basis sind 70 Prozent des Basiszinses, den das Bundesfinanzministerium für 2026 auf 3,20 Prozent festgesetzt hat. Vorgezogene Steuer kostet Zinseszins.
3. Bei Kapitalauszahlung: die 12/62-Regel. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und haben Sie bei Auszahlung das 62. Lebensjahr vollendet, wird nur die Hälfte des Gewinns steuerlich angesetzt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG) — versteuert mit Ihrem persönlichen Satz, nicht mit der Abgeltungsteuer. Bei Fondspolicen sind zusätzlich 15 Prozent des Gewinns steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 9 EStG). Beides zusammen heißt: von 100 Euro Gewinn sind rechnerisch 42,50 Euro steuerpflichtig.
Wichtig für Altverträge: Das Alter 62 gilt erst für Verträge, die nach dem 31.12.2011 geschlossen wurden. Wer einen Vertrag aus den Jahren 2005 bis 2011 hat, für den gilt weiterhin das 60. Lebensjahr — also 12/60 statt 12/62 (§ 52 Abs. 28 EStG). Zwei Jahre früher, die man leicht verschenkt, wenn man die verbreitete Kurzformel für allgemeingültig hält.
Und eine Einschränkung, die selten dabeisteht: Die 15 Prozent gelten nur, soweit der Gewinn aus Investmenterträgen stammt. Bei einer Police mit Beitragsgarantie arbeitet ein Teil des Geldes im konventionellen Deckungsstock — auf diesen Anteil gibt es die Freistellung nicht. Wie groß der Anteil ist, hängt an der gewählten Garantiehöhe.
4. Bei Verrentung: der Ertragsanteil. Wählen Sie die lebenslange Rente statt des Kapitals, greift eine andere Vorschrift. Dann ist nur ein fester Anteil jeder Rentenzahlung steuerpflichtig, und der richtet sich nach Ihrem Alter bei Rentenbeginn:
| Rentenbeginn | steuerpflichtiger Anteil der Rente |
|---|---|
| mit 65 | 18 % |
| mit 67 | 17 % |
| mit 70 | 15 % |
Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent im Alter bedeutet ein Ertragsanteil von 17 Prozent eine effektive Belastung von rund 5 Prozent auf die Rente. Das ist die weitaus stärkere der beiden Regeln — und sie wird in Beratungsgesprächen seltener betont als die 12/62-Regel, obwohl sie mehr bringt.
Und wo der Steuervorteil aufhört
Jetzt der Teil, den Sie auf Anbieterseiten nicht finden. Ein Steuervorteil ist nur dann ein Vorteil, wenn er größer ist als die Kosten, die er erkauft. Also die naheliegende Frage: Wie viel darf der Versicherungsmantel pro Jahr mehr kosten, bis sein Steuervorteil aufgebraucht ist?
Modellrechnung, alle Annahmen offen: 200 Euro monatlich, 30 Jahre Laufzeit, 6 Prozent Bruttorendite pro Jahr. Verglichen wird gegen einen freien ETF-Sparplan mit 0,2 Prozent Fondskosten, inklusive dessen jährlicher Vorabpauschale und mit ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag. Am Ende wird Kapital entnommen.
| Ihr persönlicher Steuersatz im Alter | Mehrkosten, die der Steuervorteil trägt |
|---|---|
| 25 % | 0,40 Prozentpunkte pro Jahr |
| 30 % | 0,32 Prozentpunkte pro Jahr |
| 35 % | 0,24 Prozentpunkte pro Jahr |
Das ist wenig. Reale Versicherungsverträge liegen bei den Effektivkosten selten unter dieser Schwelle. Für den Weg „am Ende Kapital entnehmen" heißt das nüchtern: Der freie ETF-Sparplan liegt meistens vorne, und der Steuervorteil ändert daran nichts. Wer Ihnen den Mantel mit dem Steuerargument allein verkauft, hat entweder nicht nachgerechnet oder hofft, dass Sie es nicht tun.
Interessant wird es beim anderen Weg. Nehmen Sie die Rente statt des Kapitals, verschiebt sich das Bild grundlegend:
- Nur 17 Prozent der Rente sind steuerpflichtig — effektiv also rund 5 Prozent.
- Und der Versicherer trägt das Risiko, dass Sie sehr alt werden. Ein Depot müssen Sie selbst so entnehmen, dass es reicht, ohne zu wissen, wie lange.
Das ist die eigentliche Antwort auf die Frage „Police oder ETF-Sparplan?". Nicht die Steuer rechtfertigt den Mantel, sondern die lebenslange Rente. Wer Kapital will, braucht ihn selten. Wer gesichertes Einkommen bis zum letzten Tag will, findet dafür nichts Gleichwertiges. Die Grundsatzfrage, welcher Anteil Ihres Alterseinkommens in diese Kategorie fällt, steht ausführlich unter private Rentenversicherung: sinnvoll oder zu teuer?.
Weil die Frage naheliegt: Ich vermittle den Versicherungsmantel — mit Fonds oder ETF darin — und nicht das freie Depot. Genau deshalb steht diese Rechnung hier offen. Eine Grenze, die Sie erst im Nachhinein entdecken, wäre für uns beide das schlechtere Geschäft.
Mit Garantie oder ohne
Fondspolicen gibt es in zwei Bauformen, und der Unterschied ist größer, als er klingt.
Ohne Garantie arbeitet der volle Sparanteil in der gewählten Anlage. Chancen und Schwankungen sind vollständig Ihre.
Mit Beitragsgarantie wird ein Teil des Geldes so angelegt, dass zum Rentenbeginn eine zugesagte Summe sicher zur Verfügung steht. Diese Sicherheit ist nicht kostenlos — sie kostet Rendite, weil der garantierte Teil nicht in der Aktienanlage arbeitet. Je höher die Garantie, desto kleiner der Teil, der Ertrag erwirtschaften kann.
Die Entscheidung hängt weniger an der Rendite als an einer ehrlichen Selbsteinschätzung: Halten Sie einen Depotstand aus, der zwei Jahre lang 30 Prozent im Minus steht, ohne zu kündigen? Wenn ja, kostet die Garantie Sie Geld. Wenn nein, verhindert sie, dass Sie im schlechtesten Moment aussteigen — und dann ist sie ihren Preis wert. Eine Garantie, die Sie nicht brauchen, ist teuer. Ein Ausstieg im Tief ist teurer.
Rente, Kapital oder beides
Zum Ende der Ansparphase haben Sie üblicherweise drei Möglichkeiten:
- Lebenslange Rente. Monatlich, bis zum Lebensende. Steuerlich der Ertragsanteil.
- Kapital in einer Summe. Steuerlich die 12/62-Regel, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Teilweise beides. Ein Teil als Kapital für konkrete Vorhaben, der Rest verrentet.
Diese Wahl treffen Sie erst am Ende, nicht beim Abschluss — das ist ein häufig unterschätzter Punkt. Sie müssen sich heute nicht entscheiden, ob Sie in dreißig Jahren Rente oder Kapital wollen. Prüfen sollten Sie aber, bis wann die Entscheidung offen bleibt und ob der garantierte Rentenfaktor auch dann noch gilt. Diese Fristen stehen im Vertrag.
Wenn es nicht mehr passt
Ein Vertrag über dreißig Jahre trifft mit Sicherheit auf ein Jahr, in dem es finanziell eng wird. Deshalb gehört vor den Abschluss die Frage, was dann geht:
- Beitragsfreistellung — Sie zahlen nichts mehr ein, das vorhandene Kapital arbeitet weiter, der Vertrag bleibt.
- Beitragspause für einen begrenzten Zeitraum.
- Reduzierung der monatlichen Rate.
- Teilentnahme, ohne den ganzen Vertrag aufzulösen.
- Erhöhungsoption, wenn das Einkommen später steigt.
Kündigen ist fast immer die teuerste Variante, besonders in den ersten Jahren: Die Abschlusskosten sind dann bereits verrechnet, der Rückkaufswert liegt unter der Summe Ihrer Einzahlungen. Wer diese Klauseln vor Abschluss vergleicht, kauft sich Handlungsspielraum für ein Jahr, das noch niemand kennt.
Wann sie passt — und wann nicht
Sie passt, wenn Sie einen definierten Teil Ihres Alterseinkommens lebenslang gesichert haben wollen, die Laufzeit lang genug für Schwankungen ist, Sie Kursverluste zwischendurch aushalten und Ihre existenziellen Risiken schon abgesichert sind.
Sie passt nicht, wenn Sie das Geld in wenigen Jahren brauchen, wenn Sie ausschließlich auf einen Kapitalbetrag am Ende zielen, wenn ein Arbeitgeberzuschuss noch ungenutzt ist — oder wenn das Einkommen, aus dem die Beiträge kommen, nicht abgesichert ist. Der letzte Punkt ist der wichtigste: Etwa jeder vierte Arbeitnehmer wird berufsunfähig, im Schnitt mit 48 Jahren (Deutsche Aktuarvereinigung). Das beendet nicht nur das Gehalt, sondern zugleich jeden Sparvertrag. Deshalb steht Berufsunfähigkeit absichern in der Reihenfolge vor jedem Vorsorgeprodukt.
Wie ich vorgehe
Zuerst die Zahl, um die es geht: Ihre Rentenlücke. Der Rentenlücken-Rechner liefert sie in wenigen Minuten, ohne dass Daten übertragen werden. Dann die Aufteilung — welcher Teil dieser Lücke lebenslang gesichert sein soll und welcher flexibel bleiben kann. Erst danach die Produktfrage: Mantel ja oder nein, und wenn ja, mit Fonds oder ETF darin, mit Garantie oder ohne.
Was ich dabei offenlege: die Effektivkosten, den garantierten Rentenfaktor, und die Rechnung von oben mit Ihren Zahlen statt mit meinen Modellwerten. Wenn dabei herauskommt, dass für Ihr Ziel ein Sparplan besser passt, sage ich das.