Finanzberater München – Hendrik Benevides

Gender Pension Gap: warum es zwei Zahlen gibt — und was die Differenz bedeutet

Über den Gender Pension Gap kursieren zwei Werte, und beide sind richtig: 25,8 Prozent und 36,9 Prozent. Der Unterschied liegt an einer einzigen Position — der Hinterbliebenenrente. Genau darin steckt der eigentliche Befund. Als Finanzberater in München rechne ich Ihre eigene Versorgungslücke durch – kostenfreies Erstgespräch, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

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Hendrik Benevides – Gender Pension Gap: warum es zwei Zahlen gibt — und was die Differenz bedeutet

Zwei Zahlen, und beide stimmen

Der Gender Pension Gap bezeichnet den relativen Unterschied der Alterseinkünfte von Männern und Frauen ab 65 Jahren. Wer danach sucht, findet zwei Werte — und hält den einen für falsch. Beide sind richtig, sie messen nur Verschiedenes.

Kennzahl (Statistisches Bundesamt, 2024) Wert
Über alle Alterseinkünfte, einschließlich Hinterbliebenenrenten 25,8 %
Nur eigenständig erworbene Ansprüche, ohne Hinterbliebenenrenten 36,9 %

In Euro: Frauen ab 65 kommen im Durchschnitt auf rund 1.720 Euro brutto monatlich, Männer auf rund 2.320 Euro.

Und jetzt der Punkt, um den es eigentlich geht. Die Differenz zwischen beiden Zahlen — gut elf Prozentpunkte — ist kein statistisches Detail. Sie ist der Anteil des Alterseinkommens, den Frauen im Durchschnitt nicht selbst erworben haben, sondern über einen abgeleiteten Anspruch beziehen: die Witwenrente.

Das relativiert die freundlichere Zahl erheblich. Ein abgeleiteter Anspruch setzt voraus, dass die Ehe hält und der Partner zuerst stirbt. Fällt eine dieser Bedingungen weg — Trennung, Scheidung, keine Ehe —, dann gilt die 36,9-Prozent-Zahl.

Warum die Lücke entsteht

Die gesetzliche Rente ist ein Spiegel: Sie rechnet die Erwerbsbiografie in Entgeltpunkte um. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst ergibt einen Punkt, ein Punkt ist seit Juli 2026 42,52 Euro monatlich wert. Wer halb so viel verdient, bekommt einen halben Punkt. Wer ein Jahr aussetzt, bekommt keinen.

Damit landet jede Besonderheit einer Erwerbsbiografie ungefiltert in der Rentenhöhe. Bei Frauen kommen typischerweise drei zusammen:

Niedrigere Stundenlöhne. Sie wirken nicht nur im Monat, sondern über vierzig Jahre — und sie wirken auf jeden einzelnen Entgeltpunkt.

Teilzeit. Deutlich häufiger und länger als bei Männern. Jedes Teilzeitjahr bringt anteilig weniger Punkte, und die Wirkung endet nicht mit der Rückkehr in Vollzeit: Die fehlenden Punkte bleiben fehlend.

Unterbrechungen für Kinder und Pflege. Hier greift ein Ausgleich, dazu unten mehr — aber nur für einen Teil des Zeitraums.

Der entscheidende Mechanismus: Diese drei Faktoren addieren sich nicht, sie multiplizieren sich. Wer zwölf Jahre in Teilzeit arbeitet und dabei einen niedrigeren Stundenlohn hat, verliert nicht die Summe beider Effekte, sondern deren Produkt. Genau deshalb ist die Rentenlücke prozentual größer als die Einkommenslücke.

Was die Kindererziehungszeit auffängt — und was nicht

Der Ausgleich ist erheblicher, als vielen bewusst ist. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, und zwar mit etwa einem Entgeltpunkt pro Jahr — so, als hätten Sie in dieser Zeit durchschnittlich verdient. Für früher geborene Kinder ist der Zeitraum kürzer.

Bei zwei Kindern sind das rund sechs Entgeltpunkte, nach heutigem Rentenwert etwa 255 Euro monatlich, lebenslang. Das ist keine Nebenposition.

Was der Ausgleich nicht auffängt:

Der zweite Punkt ist der unterschätzte: Nicht die drei Jahre Auszeit kosten die Rente, sondern die zwanzig Jahre danach auf einem niedrigeren Niveau.

Warum das in der Partnerschaft nicht auffällt

Solange zwei Menschen zusammen wirtschaften, ist die Verteilung der Rentenpunkte unsichtbar. Das gemeinsame Haushaltseinkommen stimmt, die Rechnungen werden bezahlt, und wer welche Ansprüche aufbaut, ist keine Alltagsfrage.

Sichtbar wird es in drei Situationen:

Daraus folgt keine Empfehlung zur Lebensform, sondern eine zur Planung: Die Rentenfrage hängt an der Person, nicht am Haushalt. Wer beruflich zurücktritt, damit die Familie funktioniert, trifft eine gemeinsame Entscheidung — dann sollte auch der Ausgleich gemeinsam entschieden werden, und zwar auf den eigenen Namen.

Vier Schritte, die tatsächlich helfen

In dieser Reihenfolge, weil der erste am wenigsten kostet und überraschend oft am meisten bringt:

1. Kontenklärung beantragen. Bei der Deutschen Rentenversicherung, kostenfrei. Erschreckend häufig fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf: Ausbildung, Schulzeiten, Kindererziehung, Pflege, Zeiten im Ausland. Was nicht erfasst ist, wird nicht gezahlt — und es wird nicht automatisch nachgeholt. Ein Antrag, der nichts kostet und Punkte bringen kann, die schon erarbeitet sind.

2. Freiwillige Beiträge prüfen. Lücken im Versicherungsverlauf lassen sich unter bestimmten Bedingungen nachträglich füllen. Ob das lohnt, ist eine Rechenfrage — die Auskunft dazu gibt die Deutsche Rentenversicherung.

3. Den Ausgleich in der Partnerschaft klären. Wenn eine Person beruflich zurücktritt, entsteht beim anderen ein Vorteil. Diesen Vorteil zu teilen, ist keine Höflichkeit, sondern die logische Folge einer gemeinsamen Entscheidung — etwa über Beiträge zu einem Vertrag, der auf den Namen der zurücktretenden Person läuft.

4. Eigene Vorsorge auf den eigenen Namen. Erst hier kommen Produkte ins Spiel, und erst nachdem die Lücke berechnet ist. Der Rentenlücken-Rechner macht das mit Ihren Zahlen, ohne dass Daten übertragen werden.

Was ich dazu beitragen kann

Rechnen und einordnen. Im Erstgespräch schauen wir auf Ihre Renteninformation und darauf, was an eigenen Ansprüchen tatsächlich da ist — nicht auf das Haushaltseinkommen. Daraus ergibt sich eine Zahl, über die sich reden lässt.

Was ich nicht mache: Ihnen ein Produkt nennen, bevor diese Zahl steht. Und häufig lautet der erste sinnvolle Schritt nicht „Vertrag", sondern „Kontenklärung" — das kostet mich nichts und Sie einen Antrag.

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Quellen

Warum Hendrik Benevides Ihr Vorteil ist

Rechnet man nur die selbst erworbenen Ansprüche, wächst die Lücke von 25,8 auf 36,9 Prozent. Die Differenz ist der Anteil, den Frauen über den Ehemann beziehen statt über die eigene Erwerbsbiografie.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gender Pension Gap in Deutschland?

Das Statistische Bundesamt weist für 2024 zwei Werte aus. Über alle Alterseinkünfte von Menschen ab 65 Jahren — eigene Renten, Betriebsrenten, private Vorsorge und Hinterbliebenenrenten — liegt die Lücke bei 25,8 Prozent. Rechnet man die Hinterbliebenenrenten heraus und betrachtet nur die selbst erworbenen Ansprüche, sind es 36,9 Prozent. In Euro: Frauen kommen im Schnitt auf rund 1.720 Euro brutto monatlich, Männer auf rund 2.320 Euro.

Warum gibt es zwei verschiedene Zahlen?

Weil sie Verschiedenes messen. Die 25,8 Prozent zeigen, wie viel Alterseinkommen Frauen tatsächlich zur Verfügung steht — inklusive der Witwenrente, die sie nach dem Tod des Partners erhalten. Die 36,9 Prozent zeigen, wie viel sie sich selbst erarbeitet haben. Die Differenz von gut elf Prozentpunkten ist genau der Anteil, der aus einem abgeleiteten Anspruch stammt statt aus eigener Erwerbsarbeit. Für die eigene Planung ist die zweite Zahl die wichtigere: Ein abgeleiteter Anspruch setzt voraus, dass die Ehe hält und der Partner zuerst stirbt.

Woran liegt die Lücke?

An drei Faktoren, die sich multiplizieren statt addieren. Erstens niedrigere Stundenlöhne über das gesamte Erwerbsleben. Zweitens deutlich häufigere Teilzeit — jede Teilzeitphase bedeutet anteilig weniger Entgeltpunkte. Drittens Unterbrechungen für Kinder und Pflege. Weil die gesetzliche Rente die Erwerbsbiografie eins zu eins in Punkte übersetzt, landet jeder dieser Effekte ungefiltert in der Rentenhöhe — und multipliziert sich mit den anderen.

Schließt die Kindererziehungszeit die Lücke?

Sie mildert sie erheblich, schließt sie aber nicht. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, und zwar mit etwa einem Entgeltpunkt pro Jahr — als hätten Sie durchschnittlich verdient. Bei zwei Kindern sind das rund sechs Punkte, nach heutigem Rentenwert etwa 255 Euro monatlich. Das ist viel. Was sie nicht auffängt: die Jahre danach in Teilzeit, und die geringeren Steigerungen, weil Beförderungen ausbleiben.

Was bedeutet das konkret für Frauen in einer Partnerschaft?

Dass die Rentenfrage nicht am Haushaltseinkommen hängt, sondern an der Person. Solange beide zusammen wirtschaften, fällt eine kleine eigene Rente nicht auf. Sie fällt auf bei Trennung, bei Scheidung nach langer Teilzeit, und bei unverheirateten Paaren — dort gibt es keine Hinterbliebenenrente, also fällt genau der Teil weg, der die 25,8-Prozent-Zahl kleiner aussehen lässt. Deshalb gehören eigene Ansprüche in die Planung, nicht nur gemeinsame.

Was hilft, wenn die Erwerbsbiografie schon Lücken hat?

Vier Ansätze, in dieser Reihenfolge zu prüfen: erstens die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung — fehlende Zeiten für Ausbildung, Kindererziehung oder Pflege sind häufig einfach nicht erfasst. Zweitens freiwillige Beiträge, mit denen sich Lücken nachträglich füllen lassen. Drittens der Ausgleich innerhalb der Partnerschaft, wenn einer beruflich zurücktritt. Viertens eigene Vorsorge auf den eigenen Namen. Punkt eins kostet nur einen Antrag und bringt überraschend oft etwas.

Verkleinert sich die Lücke über die Zeit?

Ja, aber langsam. 2021 lag der Gender Pension Gap noch bei 29,8 Prozent über alle Alterseinkünfte und bei 41,0 Prozent auf die eigenen Ansprüche gerechnet; 2024 sind es 25,8 beziehungsweise 36,9 Prozent. Das ist eine spürbare Verbesserung in drei Jahren. Zu bedenken ist allerdings, dass die heutigen Rentnerinnen unter anderen Bedingungen gearbeitet haben — für die eigene Planung zählt nicht der Trend, sondern die eigene Punktzahl.

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Hinweis: Diese Darstellung ist eine unverbindliche Kurzinformation und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind allein die aktuellen Versicherungsbedingungen, das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten sowie der persönliche Vorschlag. Die Vermittlung erfolgt durch Hendrik Benevides, selbstständiger Finanzberater der Postbank Finanzberatung AG.

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