Was eine Risikolebensversicherung leistet — und was nicht
Eine Risikolebensversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Sie bildet kein Guthaben und zahlt nichts aus, wenn nichts passiert. Genau daher der niedrige Beitrag: Es wird ein Risiko abgedeckt, kein Vermögen aufgebaut.
Für eine Baufinanzierung ist sie der Baustein für ein einziges, aber endgültiges Szenario: Ein Einkommen fällt dauerhaft weg, und die volle Rate läuft weiter. Wie sich das rechnerisch auswirkt, steht ausführlich auf Baufinanzierung absichern — die Kurzfassung: Die Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 % der Rentenanwartschaft des Verstorbenen, nicht seines Nettoeinkommens. Bei jungen Menschen mit wenigen Beitragsjahren ist das ein Zuschuss, keine Lösung.
Die Summe: warum die Restschuld nur die Untergrenze ist
Der verbreitetste Rat lautet: Sichern Sie die Darlehenssumme ab. Das ist nicht falsch, aber unvollständig — und der Unterschied entscheidet über das Ergebnis.
Rechnen wir es durch. Familie mit 640.000 € Darlehen, Rate 2.800 €, Fixkosten insgesamt 3.400 €. Partner A verdient 3.400 € netto, Partner B 2.000 €.
Variante 1 — nur die Restschuld abgesichert (640.000 €): Partner A stirbt, die Versicherung tilgt das Darlehen vollständig. Die Wohnung ist schuldenfrei. Verbleibendes Einkommen: 2.000 € plus eine kleine Witwenrente. Davon gehen weiterhin rund 600 € Nebenkosten, Versicherungen und Instandhaltungsrücklage ab. Die Familie wohnt mietfrei — aber mit etwa 1.400 € für alles andere, bei einem Kind in München. Das ist kein Notfall mehr, aber eine dauerhafte Einschränkung.
Variante 2 — Restschuld plus Einkommenspuffer (640.000 € + 150.000 €): Zusätzlich zur Tilgung bleiben 150.000 €. Das entspricht knapp vier Jahresnettoeinkommen von Partner A und verschafft der Familie Zeit: Zeit für Trauer, für eine berufliche Neuorientierung, für die Entscheidung, ob die Wohnung überhaupt der richtige Ort bleibt. Diese Zeit ist der eigentliche Zweck der Versicherung.
Die gängige Faustformel lautet deshalb: Restschuld plus drei bis fünf Jahresnettoeinkommen, abzüglich vorhandenem Vermögen und zu erwartender Hinterbliebenenrente. Bei kleinen Kindern eher am oberen Rand, weil die Betreuungsphase lang ist.
Fallend oder konstant
| Fallende Summe | Konstante Summe | |
|---|---|---|
| Verlauf | sinkt parallel zur Restschuld | bleibt über die Laufzeit gleich |
| Beitrag | günstiger | höher |
| Deckt ab | das Darlehen | Darlehen und Einkommensausfall |
| Passt, wenn | ausschließlich die Bank abzusichern ist | Familie vom Einkommen abhängt |
| Schwäche | genau in den teuren Familienjahren am knappsten | höherer laufender Beitrag |
Ein Detail, das oft übersehen wird: Die fallende Summe sinkt meist linear, die Restschuld eines Annuitätendarlehens dagegen anfangs langsam und später schnell. In den ersten Jahren geht der größte Teil der Rate in die Zinsen. Wer ausschließlich linear fallend absichert, ist deshalb gerade in der Anfangsphase — wenn die Kinder klein sind — unterdeckt. Genau diese Lücke schließt die Kombination aus einer fallenden und einer konstanten Komponente: Die fallende folgt der Restschuld, die konstante hält den Boden. Diese Kombination ist der praktikable Weg, nicht ein exakt an den Tilgungsplan angepasster Verlauf — den gibt es in dieser Form nicht.
In der Praxis ist die Kombination oft am besten: eine fallende Komponente für die Restschuld, eine konstante für den Lebensunterhalt. Zwei Bausteine, zwei Aufgaben.
Laufzeit: bis wann?
Zwei Anker, und der spätere gewinnt:
- Das Ende der Finanzierung — nicht das Ende der Zinsbindung. Nach zehn oder fünfzehn Jahren folgt die Anschlussfinanzierung; die Restschuld ist dann noch erheblich. Die Absicherung sollte den ganzen Tilgungszeitraum abdecken, nicht nur den ersten Abschnitt.
- Die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Kinder. Wenn das jüngste Kind mit Ende des Studiums 25 ist und Sie heute 38 sind, sind das 25 Jahre — auch dann, wenn das Darlehen früher getilgt ist.
Eine zu kurze Laufzeit ist der häufigste Fehler bei sonst richtiger Summe. Verlängern lässt sie sich später nur mit neuer Gesundheitsprüfung.
Zwei Verträge statt einem — und über Kreuz
Bei Paaren stellen sich zwei Fragen, die zusammengehören.
Getrennte Verträge statt eines verbundenen. Ein verbundener Vertrag auf zwei Leben leistet in der Regel nur einmal, beim ersten Todesfall, und ist danach beendet. Der überlebende Partner steht ohne Schutz da — mit dem Alter und Gesundheitszustand von dann. Zwei getrennte Verträge kosten geringfügig mehr und lösen dieses Problem vollständig. Zusätzlich lassen sich die Summen an die jeweiligen Einkommen anpassen, was bei ungleicher Verteilung ohnehin nötig ist.
Über Kreuz, wenn Sie nicht verheiratet sind. Bei der Über-Kreuz-Gestaltung ist jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler für das Leben des anderen. Der Grund ist steuerlich: Die Leistung fällt dann nicht in den Nachlass des Verstorbenen und löst keine Erbschaftsteuer aus.
Warum das für unverheiratete Paare wichtig ist: Der Freibetrag liegt bei Ehepartnern bei 500.000 €, bei Lebensgefährten ohne Trauschein dagegen bei 20.000 € — und es gilt Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %. Auf eine Auszahlung von 500.000 € kann so eine Steuerlast in sechsstelliger Höhe entstehen, ausgerechnet in dem Moment, in dem das Geld für die Tilgung gebraucht wird. Die Über-Kreuz-Gestaltung kostet nichts extra — sie muss nur von Anfang an richtig aufgesetzt sein. Nachträglich lässt sich das nicht ohne Weiteres reparieren.
Abgrenzung: Restschuld-, Sterbegeld- und Kapitallebensversicherung
Drei Produkte, die gerne mit der Risikolebensversicherung verwechselt werden:
- Restschuldversicherung — an ein Darlehen gekoppelt, leistet an die Bank, endet mit dem Vertrag. Sie schützt den Kreditgeber, nicht die Familie, und ist bei einer Umschuldung verloren. Ausführlicher auf Absicherung.
- Sterbegeldversicherung — deckt Bestattungskosten in kleiner Größenordnung ab und hat mit einer Finanzierung nichts zu tun. Für den Zweck, um den es hier geht, ist sie zu klein; für ältere Menschen ohne Zugang zu einer Risikolebensversicherung kann sie dagegen die richtige Lösung sein.
- Kapitallebensversicherung — kombiniert Todesfallschutz mit Sparen. Für dieselbe Todesfallsumme ist der Beitrag um ein Vielfaches höher, weil der Sparanteil mitfinanziert wird. Wer beides braucht, fährt mit getrennten Verträgen fast immer besser: Risikoschutz und Geldanlage haben unterschiedliche Anforderungen.
Gesundheitsfragen: der Punkt, an dem es scheitert
Der Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Rauchverhalten ab. Wichtiger als der Beitrag ist aber die Sorgfalt beim Antrag: Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer eine Vorerkrankung verschweigt, riskiert, dass die Versicherung im Leistungsfall wegen Anzeigepflichtverletzung nicht zahlt — und zwar genau dann, wenn die Familie darauf angewiesen ist.
Zwei praktische Hinweise:
- Beim Immobilienkauf sind die Gesundheitsfragen oft vereinfacht. Wird die Absicherung im Zusammenhang mit einer Finanzierung beantragt, verzichten manche Anbieter bis zu bestimmten Summen auf die volle Prüfung. Dieses Fenster ist ein guter Grund, das Thema nicht auf „irgendwann später" zu schieben.
- Vor dem Antrag die eigene Patientenakte kennen. Diagnosen, die man selbst längst vergessen hat, stehen bei der Krankenkasse. Sie vorher zu kennen, ist der Unterschied zwischen einer sauberen Annahme und einer späteren Auseinandersetzung.
Ihre Größenordnung
Der Absicherungslücken-Rechner zeigt Ihnen aus Ihren Zahlen einen Richtwert für die Todesfallsumme — er rechnet die Monatslücke hoch, die nach dem Wegfall eines Einkommens bleibt. Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen.
Für die endgültige Summe braucht es den Darlehensvertrag: Aus dem Tilgungsplan ergibt sich, wie die Restschuld tatsächlich verläuft — und damit, ob eine fallende Komponente sinnvoll ist und wo sie einsetzen sollte. Genau das ist der Punkt, an dem es hilft, dass Finanzierung und Absicherung am selben Tisch besprochen werden.
Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich, auf Deutsch, Englisch oder Portugiesisch — in München-Pasing, per Video oder telefonisch.