Finanzberater München – Hendrik Benevides

Risikolebensversicherung bei der Baufinanzierung: welche Summe wirklich passt

Fast jeder weiß, dass eine Todesfallabsicherung zur Finanzierung gehört. Kaum jemand weiß, wie hoch sie sein sollte — und genau daran entscheidet sich, ob die Familie im Ernstfall wohnen bleiben kann oder nur die Bank bedient wird. Als Finanzberater in München bemesse ich die Todesfallabsicherung aus Ihrem Darlehensverlauf – kostenfreies Erstgespräch, unverbindlich.

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Hendrik Benevides – Risikolebensversicherung bei der Baufinanzierung: welche Summe wirklich passt

Was eine Risikolebensversicherung leistet — und was nicht

Eine Risikolebensversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Sie bildet kein Guthaben und zahlt nichts aus, wenn nichts passiert. Genau daher der niedrige Beitrag: Es wird ein Risiko abgedeckt, kein Vermögen aufgebaut.

Für eine Baufinanzierung ist sie der Baustein für ein einziges, aber endgültiges Szenario: Ein Einkommen fällt dauerhaft weg, und die volle Rate läuft weiter. Wie sich das rechnerisch auswirkt, steht ausführlich auf Baufinanzierung absichern — die Kurzfassung: Die Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 % der Rentenanwartschaft des Verstorbenen, nicht seines Nettoeinkommens. Bei jungen Menschen mit wenigen Beitragsjahren ist das ein Zuschuss, keine Lösung.

Die Summe: warum die Restschuld nur die Untergrenze ist

Der verbreitetste Rat lautet: Sichern Sie die Darlehenssumme ab. Das ist nicht falsch, aber unvollständig — und der Unterschied entscheidet über das Ergebnis.

Rechnen wir es durch. Familie mit 640.000 € Darlehen, Rate 2.800 €, Fixkosten insgesamt 3.400 €. Partner A verdient 3.400 € netto, Partner B 2.000 €.

Variante 1 — nur die Restschuld abgesichert (640.000 €): Partner A stirbt, die Versicherung tilgt das Darlehen vollständig. Die Wohnung ist schuldenfrei. Verbleibendes Einkommen: 2.000 € plus eine kleine Witwenrente. Davon gehen weiterhin rund 600 € Nebenkosten, Versicherungen und Instandhaltungsrücklage ab. Die Familie wohnt mietfrei — aber mit etwa 1.400 € für alles andere, bei einem Kind in München. Das ist kein Notfall mehr, aber eine dauerhafte Einschränkung.

Variante 2 — Restschuld plus Einkommenspuffer (640.000 € + 150.000 €): Zusätzlich zur Tilgung bleiben 150.000 €. Das entspricht knapp vier Jahresnettoeinkommen von Partner A und verschafft der Familie Zeit: Zeit für Trauer, für eine berufliche Neuorientierung, für die Entscheidung, ob die Wohnung überhaupt der richtige Ort bleibt. Diese Zeit ist der eigentliche Zweck der Versicherung.

Die gängige Faustformel lautet deshalb: Restschuld plus drei bis fünf Jahresnettoeinkommen, abzüglich vorhandenem Vermögen und zu erwartender Hinterbliebenenrente. Bei kleinen Kindern eher am oberen Rand, weil die Betreuungsphase lang ist.

Fallend oder konstant

Fallende Summe Konstante Summe
Verlauf sinkt parallel zur Restschuld bleibt über die Laufzeit gleich
Beitrag günstiger höher
Deckt ab das Darlehen Darlehen und Einkommensausfall
Passt, wenn ausschließlich die Bank abzusichern ist Familie vom Einkommen abhängt
Schwäche genau in den teuren Familienjahren am knappsten höherer laufender Beitrag

Ein Detail, das oft übersehen wird: Die fallende Summe sinkt meist linear, die Restschuld eines Annuitätendarlehens dagegen anfangs langsam und später schnell. In den ersten Jahren geht der größte Teil der Rate in die Zinsen. Wer ausschließlich linear fallend absichert, ist deshalb gerade in der Anfangsphase — wenn die Kinder klein sind — unterdeckt. Genau diese Lücke schließt die Kombination aus einer fallenden und einer konstanten Komponente: Die fallende folgt der Restschuld, die konstante hält den Boden. Diese Kombination ist der praktikable Weg, nicht ein exakt an den Tilgungsplan angepasster Verlauf — den gibt es in dieser Form nicht.

In der Praxis ist die Kombination oft am besten: eine fallende Komponente für die Restschuld, eine konstante für den Lebensunterhalt. Zwei Bausteine, zwei Aufgaben.

Laufzeit: bis wann?

Zwei Anker, und der spätere gewinnt:

  1. Das Ende der Finanzierung — nicht das Ende der Zinsbindung. Nach zehn oder fünfzehn Jahren folgt die Anschlussfinanzierung; die Restschuld ist dann noch erheblich. Die Absicherung sollte den ganzen Tilgungszeitraum abdecken, nicht nur den ersten Abschnitt.
  2. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Kinder. Wenn das jüngste Kind mit Ende des Studiums 25 ist und Sie heute 38 sind, sind das 25 Jahre — auch dann, wenn das Darlehen früher getilgt ist.

Eine zu kurze Laufzeit ist der häufigste Fehler bei sonst richtiger Summe. Verlängern lässt sie sich später nur mit neuer Gesundheitsprüfung.

Zwei Verträge statt einem — und über Kreuz

Bei Paaren stellen sich zwei Fragen, die zusammengehören.

Getrennte Verträge statt eines verbundenen. Ein verbundener Vertrag auf zwei Leben leistet in der Regel nur einmal, beim ersten Todesfall, und ist danach beendet. Der überlebende Partner steht ohne Schutz da — mit dem Alter und Gesundheitszustand von dann. Zwei getrennte Verträge kosten geringfügig mehr und lösen dieses Problem vollständig. Zusätzlich lassen sich die Summen an die jeweiligen Einkommen anpassen, was bei ungleicher Verteilung ohnehin nötig ist.

Über Kreuz, wenn Sie nicht verheiratet sind. Bei der Über-Kreuz-Gestaltung ist jeder Partner Versicherungsnehmer und Beitragszahler für das Leben des anderen. Der Grund ist steuerlich: Die Leistung fällt dann nicht in den Nachlass des Verstorbenen und löst keine Erbschaftsteuer aus.

Warum das für unverheiratete Paare wichtig ist: Der Freibetrag liegt bei Ehepartnern bei 500.000 €, bei Lebensgefährten ohne Trauschein dagegen bei 20.000 € — und es gilt Steuerklasse III mit Sätzen ab 30 %. Auf eine Auszahlung von 500.000 € kann so eine Steuerlast in sechsstelliger Höhe entstehen, ausgerechnet in dem Moment, in dem das Geld für die Tilgung gebraucht wird. Die Über-Kreuz-Gestaltung kostet nichts extra — sie muss nur von Anfang an richtig aufgesetzt sein. Nachträglich lässt sich das nicht ohne Weiteres reparieren.

Abgrenzung: Restschuld-, Sterbegeld- und Kapitallebensversicherung

Drei Produkte, die gerne mit der Risikolebensversicherung verwechselt werden:

Gesundheitsfragen: der Punkt, an dem es scheitert

Der Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Rauchverhalten ab. Wichtiger als der Beitrag ist aber die Sorgfalt beim Antrag: Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer eine Vorerkrankung verschweigt, riskiert, dass die Versicherung im Leistungsfall wegen Anzeigepflichtverletzung nicht zahlt — und zwar genau dann, wenn die Familie darauf angewiesen ist.

Zwei praktische Hinweise:

Ihre Größenordnung

Der Absicherungslücken-Rechner zeigt Ihnen aus Ihren Zahlen einen Richtwert für die Todesfallsumme — er rechnet die Monatslücke hoch, die nach dem Wegfall eines Einkommens bleibt. Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen.

Für die endgültige Summe braucht es den Darlehensvertrag: Aus dem Tilgungsplan ergibt sich, wie die Restschuld tatsächlich verläuft — und damit, ob eine fallende Komponente sinnvoll ist und wo sie einsetzen sollte. Genau das ist der Punkt, an dem es hilft, dass Finanzierung und Absicherung am selben Tisch besprochen werden.

Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich, auf Deutsch, Englisch oder Portugiesisch — in München-Pasing, per Video oder telefonisch.

Warum Hendrik Benevides Ihr Vorteil ist

Die Restschuld ist die Untergrenze, nicht die Antwort. Wer nur sie absichert, hinterlässt eine schuldenfreie Immobilie und eine Familie ohne Geld zum Leben.

Finanzierung und Schutz

Ich sehe den Darlehensverlauf – daraus ergibt sich die Summe, nicht umgekehrt.

Persönliche Beratung

Kein Call-Center, kein Wechsel des Ansprechpartners – Sie haben mich persönlich.

Kostenfreie Beratung

Für Sie vollständig kostenlos – die Vergütung erfolgt durch die Bank.

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Ich prüfe automatisch alle Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.

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ImmoWert Pilot ist ein Angebot der DH Digital GmbH, mit der ich zusammenarbeite – nicht dieser Website. Dort gelten eigene Nutzungsbedingungen und eine eigene Datenschutzerklärung. Die Analyse ist eine Entscheidungshilfe, kein Wertgutachten.

Häufige Fragen

Ist eine Risikolebensversicherung bei einer Baufinanzierung sinnvoll?

Immer dann, wenn jemand von Ihrem Einkommen abhängt oder gemeinsam für das Darlehen haftet. Bei einem Paar mit gemeinsamem Darlehen ist sie praktisch unverzichtbar: Stirbt einer, bleibt die volle Rate beim anderen, während ein Einkommen fehlt. Wer allein lebt, keine Kinder hat und niemanden mitverpflichtet hat, braucht sie dagegen meist nicht — dann fällt die Immobilie in den Nachlass und wird verwertet.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Restschuld ist die Untergrenze. Sinnvoll ist ein Zuschlag, der auch den Einkommensausfall abfedert: Restschuld plus etwa drei bis fünf Jahresnettoeinkommen des Verstorbenen, gegengerechnet mit vorhandenem Vermögen und der zu erwartenden Hinterbliebenenrente. Wer nur die Restschuld absichert, hinterlässt eine schuldenfreie Wohnung — und eine Familie, die trotzdem in finanzielle Not gerät.

Fallend oder konstant — was ist besser?

Eine fallende Summe folgt der Restschuld und ist deshalb im Beitrag günstiger. Sie passt, wenn es ausschließlich um das Darlehen geht. Eine konstante Summe bleibt über die Laufzeit gleich und deckt zusätzlich den Einkommensausfall ab — die Familie braucht in Jahr 20 nicht weniger Geld zum Leben als in Jahr 3. In der Praxis ist die Kombination häufig die beste Lösung: eine fallende Komponente für die Restschuld, eine konstante für den Lebensunterhalt.

Ein Vertrag für beide oder zwei getrennte?

Zwei getrennte Verträge sind in fast allen Fällen die bessere Wahl. Ein verbundener Vertrag auf zwei Leben leistet meist nur einmal — beim ersten Todesfall — und ist danach beendet. Bei getrennten Verträgen bleibt der überlebende Partner weiterhin abgesichert, und die Summen lassen sich getrennt an die jeweiligen Einkommen anpassen. Der Beitragsvorteil des verbundenen Vertrags ist kleiner als der Nachteil.

Was ist die Über-Kreuz-Versicherung und warum lohnt sie sich?

Dabei versichert jeder Partner das Leben des anderen und zahlt auch die Beiträge dafür — Partner A ist Versicherungsnehmer für das Leben von Partner B und umgekehrt. Der Effekt: Die Leistung fällt nicht in den Nachlass und ist damit erbschaftsteuerlich unproblematisch. Für Ehepaare mit hohem Freibetrag ist das oft ohne Belang, für unverheiratete Paare dagegen entscheidend: Dort liegt der Freibetrag bei 20.000 €, und die Steuerklasse III kann auf eine Auszahlung von 500.000 € eine erhebliche Steuer auslösen.

Verlangt die Bank eine Risikolebensversicherung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Einzelne Banken machen sie bei hohem Beleihungsauslauf, Alleinverdiener-Konstellationen oder sehr langen Laufzeiten zur Bedingung und lassen sich die Ansprüche abtreten. Prüfen Sie in dem Fall, ob eine Abtretung wirklich nötig ist — sie schränkt Ihre Verfügung über den Vertrag ein, und der Schutz gehört ohnehin zur Sache.

Was ist der Unterschied zur Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung ist an genau ein Darlehen gekoppelt, leistet an die Bank und endet mit dem Vertrag. Die Risikolebensversicherung gehört Ihnen, leistet an die von Ihnen bestimmten Personen, ist frei in der Höhe und überlebt eine Umschuldung. Bei einer Anschlussfinanzierung merkt man den Unterschied: Der eigene Vertrag läuft weiter, der andere muss neu beantragt werden — dann mit dem Gesundheitszustand von heute.

Kann ich eine bestehende Risikolebensversicherung als Eigenkapital einbringen?

Nein. Eine Risikolebensversicherung bildet kein Guthaben — sie leistet ausschließlich im Todesfall und hat keinen Rückkaufswert. Anders als eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung, deren Rückkaufswert Banken teilweise als Eigenkapital anerkennen. Was die Risikolebensversicherung kann: die Finanzierung absichern und damit die Konditionen mancher Bank verbessern.

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Kunde – Immobilienkauf München via WhoFinance
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„Herausragende Kompetenz und maximales persönliches Engagement – selbst am Wochenende erreichbar. Besser geht's nicht.“

Kunde – Anschlussfinanzierung via WhoFinance
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„Offene Kommunikation, hohe Fachkompetenz – als Laie wurden mir alle Konzepte verständlich erklärt.“

Kunde – Baufinanzierung via WhoFinance

Hinweis: Diese Darstellung ist eine unverbindliche Kurzinformation und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind allein die aktuellen Versicherungsbedingungen, das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten sowie der persönliche Vorschlag. Die Vermittlung erfolgt durch Hendrik Benevides, selbstständiger Finanzberater der Postbank Finanzberatung AG.

Hinweis: Zinssätze und Konditionen sind marktabhängig und ändern sich täglich. Eine verbindliche Aussage ist nur nach individueller Prüfung möglich.

Die Beratung ist für Sie kostenfrei — meine Vergütung kommt von der Bank oder dem Versicherer, nie von Ihnen. Impressum · Datenschutz · Status und Registernummern

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